Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- , Liefer- , Leistungs- und Zahlungsbedingungen der Firma COMPUTER OUTFIT,
Stefan Raithel, Hufeisenstraße 15, 63599 Biebergemünd.
Stand 01.03.2010
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unterbreitet der Käufer ein abänderndes Angebot, so ist Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel - ausgenommen bei schriftlicher Bestätigung - nicht bereit, zu abgeänderten Bedingungen zu liefern. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
1. Die Angebote der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Proben, Muster, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Die Verkaufsangestellten der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlich Umsatzsteuer. Alle zusätzlichen Lieferungen und Leistungen, die in der Auftragsbestätigung der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel keine Erwähnung finden, werden gesondert berechnet.
2. Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung und Zollgebühren sind in den Angeboten der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
§ 4 Lieferung und Leistung
1. Liefer- und Leistungstermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
4. Die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 5 Versand- und Gefahrübergang
1. Versandweg und Versandart bestimmt die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel.
2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 6 Gewährleistung
1. Eine unvollständige Lieferung bzw. das Vorhandensein von Mängeln muß der Käufer der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum und beträgt sechs Monate.
3. Im Falle der Gewährleistung entsprechend, ist die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel zur Nachbesserung berechtigt und kann - nach ihrer Wahl verlangen, daß:
a) das schadhafte Teil, bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung, der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel übersandt wird; oder
b) der Käufer schadhafte Teil bzw. Geräte vor Ort für die Reparatur bereithält.
4. Schlagen die Nachbesserungsversuche fehl, und beruhen die Mängel nicht auf Veränderungen oder Bedienungsfehlern des Käufers, fehl, so ist die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder wahlweise Ersatz zu leisten.
5. Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und Leistungen und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche und die Haftung für Folgeschäden jeglicher Art aus. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden,
- die auf Fehler (Computerviren etc.) der von der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel gelieferten Software zurückzuführen sind;
- die durch Datenverluste des Käufers entstehen;
- die an der käufereigenen Software und Hardware entstehen;
- welche auf die fehlende Kompatibilität der von der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel gelieferten Software zur käufereigenen Hard- und Software zurückzuführen sind;
Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf dem Fehlen einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft beruht und die Zusicherung erkennbar den Zweck hatte, den Käufer gegen einen solchen Schaden abzusichern.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen - einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent-, die der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit es die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) an die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel unentgeltlich. Ware, an welcher der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel ab. Die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel ermächtigt den Käufer widerruflich, an die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel abgetretene Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die Einziehungsbefugnis der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel bleibt hiervon unberührt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel ist auf Verlangen Zutritt zum Lagerplatz der Ware zu gewähren.
§ 8 Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel sofort und ohne Abzug fällig und zahlbar. Die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits kosten und Zinsen entstanden, so ist die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt stets zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
3. Gerät der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus einer fällig gestellten Rechnung in Verzug, werden sämtliche weitere Forderungen gegen den Käufer aus allen weiteren Geschäftsbeziehungen sofort zur Zahlung fällig, ohne daß es insoweit einer besonderen Fälligstellung bedarf.
4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegenüber den Rechnungen der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel ist im kaufmännischen Verkehr ausgeschlossen.
5. Die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
6. Bei Vermietung, Lang- oder Kurzzeit, behält sich die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel das Recht vor, vom jeweiligen Auftraggeber eine Sicherheitsleistung oder eine Bankbürgschaft in einer jeweils festzusetzenden Höhe durch den jeweiligen Auftraggeber für den Zeitraum der Vermietung zu verlangen. Bei vereinbarter Sicherheitsleistung oder Bankbürgschaft muß diese jeweils 7 Werktage vor Mietbeginn in der jeweils betreffenden Höhe uns oder unserem Kreditinstitut in bestätigter, aktiver und unwiderrufbarer Ausfertigung vorliegen. Nach Ablauf des Mietverhältnisses und nach einwandfreier Rückgabe der gemieteten Sache an die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel wird die jeweilige Sicherheitsleistung oder Bankbürgschaft zur Rückgabe freigegeben. Es gilt als vereinbart, das bei nichtversicherten Schäden oder Unterschlagung der gemieteten Sache durch den Auftraggeber oder einer durch ihn beauftragten Firma oder Person die jeweilige Sicherheitsleistung oder Bankbürgschaft sofort in der entsprechenden Schadenhöhe in Anspruch genommen wird.
§ 9 Rücktritt
1. Hat der Käufer bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht bzw. fehlte diesem für die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel nicht erkennbar die Kreditwürdigkeit, ist die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so ist die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel zu weiteren Leistungen nur gegen eine angemessene Abschlagszahlung verpflichtet.
§ 10 Werkunternehmerpfandrecht
Bei Reparaturen bleibt das gesetzliche Pfandrecht der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel bestehen bis zur vollständigen Zahlung des Werklohns. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel berechtigt, einen Monat nach entsprechender Androhung zur Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs zu schreiten. Einen nach Abzug des geschuldeten Betrages und der Verkaufskosten evtl. verbleibenden übererlös erhält der Auftraggeber.
§ 11 Mitwirkungspflichten des Käufers
1. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel abzunehmen.
2. Der Käufer verpflichtet sich, vor Beginn der Arbeiten der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel, eigenständig eine Sicherung seiner Daten vorzunehmen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung, insbesondere wegen solcher Schäden,
- die auf Fehler (Computerviren etc.) der von der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel gelieferten Software zurückzuführen sind;
- die durch Datenverluste des Käufers entstehen;
- die an der käufereigenen Software und Hardware entstehen;
- welche auf die fehlende Kompatibilität der von Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel gelieferten Software zur käufereigenen Hard- und Software zurückzuführen sind;
sind sowohl gegen die Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.
2. Jede Haftung ist auf den, bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 13 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Sitz der Firma COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingung und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. COMPUTER OUTFIT, Stefan Raithel und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr für alle Streitigkeiten Offenbach am Main.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarung nicht berührt.